Baumbestattung Die Baumbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Feuerbestattung des Verstorbenen voraus. Die Aschenreste werden im Wurzelbereich eines ausgesuchten Baumes in einer Aschenkapsel und wahlweise einer biologisch unbedenklichen Überurne beigesetzt. Der Gedanke bei dieser Art der Naturbestattung liegt darin, dass der Baum seine Nährstoffe aus der Asche zieht und so ein Teil der verstorbenen Person in den Lebenskreislauf der Natur übergeht. Baumbestattungen sind in Stuttgart auf dem Waldfriedhof in Stuttgart-Degerloch oder auf dem Neuen Friedhof in Stuttgart-Weilimdorf möglich. In der näheren Umgebung gibt es Baumgräber auf dem Waldfriedhof in Leinfelden oder in den Friedwäldern/Ruheforste in Schwaigern, Jagsthausen, Münsingen oder im Schönbuch bei Hohenentringen. Bei der Baumbestattung erfolgt die Kennzeichnung durch eine kleine Messingplakette, die am Baum angebracht wird. Diese kann mit Daten des Verstorbenen oder Symbolen versehen werden. Blumen als Grabbepflanzung sind nicht gewünscht.
Beileidsbekundungen Trauergäste, die nicht zu den betroffenen Angehörigen zählen, bekunden gegenüber den betroffenen Angehörigen ihr Beileid oder ihre Anteilnahme zum Verlust. Dabei ist es nicht üblich, dass dies Familienmitglieder anderen Familienmitgliederns gegenüber tun. Die Beileidsbezeugung soll der Trauerfamilie gegenüber zum Ausdruck bringen, dass man mitfühlt und gedanklich verbunden ist.
Beerdigung Unter Beerdigung oder Erdbestattung wird das Verbringen des/der Verstorbenen im Sarg in die Erde bzw. in das Erdgrab bezeichnet. Bei der Beerdigung wird der Sarg mittels Versenkungsvorrichtung oder mit Seilen in das Grab versenkt. Nachdem sich die Trauergemeinschaft verabschiedet hat, wird das Grab wieder mit Erde, z.T. auch mit Sand verfüllt. Es gibt in der Regel zwei verschiedene Bestattungstiefen, einfachtief bedeutet, dass der Verstorbene in einer Tiefe von 1,80 m begraben wird und doppeltief bezeichnet die Grabtiefe 2,40m. Über dem Sarg müssen mindestens 90 cm Erde sein. So ermöglicht die doppeltiefe Bestattung eine weitere Bestattung im selben Grab auch vor Ablauf der vorgeschriebenen Mindestruhezeit.
Bergbachbestattung Die Bergbachbestattung gehört zu den alternativen Bestattungsformen. Sie setzt eine Kremation des Verstorbenen voraus. Die Asche des Verstorbenen wird in der Schweiz in ein fließendes Gewässer eingestreut, das dann die Aschenteilchen z.B. bis in die Rhone und von dort ins Mittelmeer oder in den Rhein und weiter in die Nordsee trägt.
Bestattung Die Bestattung wird auch Beerdigung, Begräbnis oder Beisetzung genannt. Sie wird nach dem Ableben eines Menschen oder immer häufiger auch nach dem Tod eines Haustieres durchgeführt. Dabei werden der Körper, die sterblichen Überreste oder die Aschenreste des Verstorbenen beigesetzt. Dabei gibt es verschiedene Bestattungsarten und Bestattungsrituale, die sich abhängig von der Region, der Kultur, der Religion, des Standes und der Gesetzesvorgaben unterscheiden. Die Organisation und die Durchführung der Bestattungsfeier übernimmt in aller Regel der Bestatter, kann jedoch auch von Betroffenen selbst in die Hand genommen werden. Die Bestattungsfeier kann nach religiösem oder nach weltlichem Ritus durchgeführt werden. Grundlage dafür ist ein vertrauensvolles Gespräch mit dem Religionsvertreter oder dem freien Redner.
Bestattungsarten Es wird zwischen der Erdbestattung und der Feuerbestattung unterschieden. Den alternativen Bestattungsformen geht immer eine Kremation voraus. Eine Erdbestattung bedarf keiner besonderen Voraussetzungen. Für eine Feuerbestattung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen oder ein Antrag/Vertrag des bestattungspflichtigen Angehörigen erforderlich. Danach kann – teilweise mit einer Ausnahmegenehmigung des Amts für öffentliche Ordnung – eine Seebestattung oder eine alternative Bestattungsform durchgeführt werden. Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite ärztliche Untersuchung der/des Verstorbenen durch einen Amtsarzt zwingend vorgeschrieben. Dieser stellt fest, dass aufgrund seiner Inaugenscheinnahme keine Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod gegeben sind; danach kann das Amt für öffentl. Ordnung die Feuerbestattung genehmigen. Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod gegeben oder bleibt die Todesursache unklar, ist vom feststellenden Arzt die Kriminalpolizei zu verständigen. Die versucht die Ursache aufzuklären und berichtet darüber der Staatsanwaltschaft. Sobald die Staatsanwaltschaft die Freigabe erteilt hat, kann die Bestattung des Verstorbenen erfolgen.
Bestattungsfachkraft Seit 2003 gibt es bei uns die dreijährige Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft. Wir sind Ausbildungsbetrieb seit den Anfängen dieser neuen Berufsausbildung. Da es deutschlandweit nur 3 Berufsschulen für angehende Bestattungsfachkräfte gibt, erfolgt die schulische Ausbildung im Blockunterricht. Unsere Azubis besuchen die Berufsschule in Bad Kissingen.
Bestattungsfachwirt Die Ausbildung wird durch das Ablegen der öffentlich-rechtlichen Prüfung durch die Industrie- und Handelskammern abgeschlossen.
Bestattungsgesetz Die Bestattung eines Verstorbenen erfolgt zumeist aus einer moralischen Verpflichtung heraus. Rechtlich allerdings ergibt sich in allen Bundesländern aufgrund der geltenden Bestattungsgesetze die gesetzliche Verpflichtung für den nächsten Angehörigen, einen Verstorbenen zu bestatten.Das Gesetz selbst ist ein Gesetz zur sog. ‚Gefahrenabwehr‘ wie z.B. das Seuchenschutzgesetz; Aber auch die Wahrung der Totenruhe, für die der Verstorbene nicht mehr selbst eintreten kann ist ein Aspekt des Bestattungsgesetzes. Daraus ergeben sich zT. strenge Vorschriften, die für Betroffene oft schwer nachzuvollziehen und zu akzeptieren sind. Im Gesetz selbst ist geregelt, wer den Tod festzustellen hat, welche Voraussetzungen ein Bestattungsplatz erfüllen muß, welche Bestattungsarten zulässig sind, wer als bestattungspflichtiger Angehöriger gilt, innerhalb welcher Fristen eine Bestattung durchzuführen ist und welche Voraussetzungen an die Personen gestellt werden, die mit Verstorbenen Umgang haben.
Bestattungsinstitut Ein Bestattungsinstitut ist Angehörigen behilflich bei der Durchführung der Bestattung eines Verstorbenen. Die Angehörigen entscheiden, welche Aufgaben und in welchem Umfang diese dem Bestattungsinstitut zur Erledigung übertragen werden und welche sie selbst übernehmen können und möchten. So ist es in der Regel möglich, dass die Angehörigen bei nahezu allen anfallenden Schritten anwesend sein können, sofern Sie das möchten. So ist es beispielsweise möglich beim Waschen und Ankleiden des Verstorbenen oder bei der Dekoration der Trauerfeier dabei zu sein. Das Bestattungsinstitut ihres Vertrauens bietet in der Regel alle mit der Bestattung zusammenhängenden Dienstleistungen an. Von der Überführung, der Ausgestaltung der Abschiedsfeier, über Behördengänge bis hin zu Abmeldungen bezogener Leistungen oder Dienste.
Bestattungskosten Unter dem Begriff der Bestattungskosten versteht man sämtliche Kosten, die aufgrund des Todes einschließlich der Bestattung entstehen, also von der Todesfeststellung durch einen Arzt bis zum Graberwerb und der sog. Bestattungsgrundgebühr. Insgesamt gibt es drei Kostenblöcke; einmal die Kommunalen Gebühren und Kosten der Todesfeststellung, dann die Bestatterdienstleistungen und die vom Bestatter vermittelten Leistungen, wie beispielsweise Blumen, musikalische Umrahmung, Zeitungsanzeigen und einem freien Redner/in, falls man nicht mehr der Kirche angehört. Dabei ist es hilfreich, sich alle Kosten detailliert erklären zu lassen. Preisvergleiche vorzunehmen und verschiedene Möglichkeiten in Erwägung zu ziehen, sind dabei beileibe nicht pietätlos. Weigert sich ein Bestatter, eine verständliche, umfassende Kostenübersicht zu erstellen, sollte von einer Beauftragung abgesehen werden.
Bestattungskraftfahrzeug Ein Bestattungskraftfahrzeug ist ein speziell zum Transport bzw. zur Überführung Verstorbener zugelassenes Fahrzeug. Die Anforderungen sind im Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg und in der DIN 75081 normiert.
Bestattungskultur Unter Bestattungskultur bezeichnet man die regional stark differenzierten kulturellen Gepflogenheiten im Falle einer Verabschiedungsfeier und Beisetzung Verstorbener. Darunter sind auch die Rituale im Zusammenhang mit der Totenbehandlung zu verstehen wie z.B. das Ankleiden, sowie die Gepflogenheiten und Einstellungen einer religiösen oder sozialen Gruppe in Hinblick auf die Beisetzung eines Menschen. Diese Kultur ist -wie das Leben allgemein- einem stetigen Wandel unterworfen. So waren in unserer christlich geprägten Region bis vor wenigen Generationen nur Erdbestattungen üblich, die streng nach der jeweiligen Agende der Kirchen und unter Mithilfe der Nachbarschaft selbst durchgeführt wurden. Im 19. Jahrhundert erfolgte eine erste Tabuisierung des Todes. Ab dieser Zeit wurde die Totenversorgung teilweise gewerblichen Bestattern, ursprünglich zumeist Schreinern oder Transportunternehmern, überlassen. Daraus entwickelten sich spezielle Dienstleistungsunternehmen. Heutzutage erkennen wir einen klaren Trend hin zur Feuerbestattung und den zunehmenden Wunsch, frei über die Asche verstorbener Angehöriger verfügen zu können, sowie den Wunsch nach einer Entbindung von der Grabpflegepflicht.
Bestattungspflicht Darunter versteht man die rechtliche Verpflichtung für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen und die daraus resultierenden Kosten auch zu tragen. Gesetze und Satzungen sehen in dieser Pflicht nachfolgende Verwandtschaftsgrade: Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister. Bestattungsgesetze sind Landesgesetze; Satzungen erlassen die Träger der Bestattungseinrichtungen (Kommunen und Kirchen). Das Ausschlagen, also die Nichtannahme des Erbes entbindet nicht von der Bestattungspflicht.
Bestattungstermin In Baden-Württemberg ist eine Bestattung prinzipiell innerhalb von 96 Stunden durchzuführen. Der früheste Bestattungszeitpunkt ist 48 Stunden nach Eintritt des Todes. Eine Änderung dieser Fristen wird momentan in der Novellierung des Bestattungsgesetzes in Baden-Württemberg erwogen.
Bestattungsvorsorge Ein Bestattungsvorsorgevertrag ermöglicht Betroffenen zu Lebzeiten eigenverantwortlich Regelungen für den einstigen Todesfall zu treffen. Diese sind in Schriftform beim Bestatter des Vertrauens zu regeln und auch finanziell abzusichern. Die Bestattungsvorsorge entlastet Hinterbliebene und stellt sicher, dass die persönlichen Vorstellungen und Wünsche einmal umgesetzt werden.